Am 1. November 2024 trat das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag (SBGG), umgangssprachlich Selbstbestimmungsgesetz, vollständig in Kraft. Die Geschlechterzuordnung und die Vornamenswahl wurden dadurch von der Einschätzung Dritter gelöst und die Selbstbestimmung der betroffenen Person gestärkt. Um eine Änderung des eigenen Geschlechts zu erwirken bedarf es seitdem lediglich einer Erklärung gegenüber dem Standesamt.
Dieses Gesetz wird in den verschiedensten Teilen der Gesellschaft gelobt aber auch kritisiert, viele Menschen haben Berührungsängste oder können nicht nachvollziehen warum es für manche Menschen wichtig ist, den Geschlechtseintrag selber bestimmen zu können.
Über das Gesetz und weitere Fragen diskutieren wir bei den nächsten Anstößen mit Simone Vinnay-Wolf (Referentin für Frauen*pastoral (Sie/Ihr), Heinrich Alexandra Hermann (Software-Entwickler:in) und Iris Kern (Caritasverband).
Moderation: Andreas Menge-Altenburger
www.anstoesse-donaueschingen.de